Geldwäsche-Richtlinie

Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Beschlossen vom Vorstand am 20.07.2026.
Verantwortliche Ansprechpartnerin: Stephanie Tsomakaeva, Generalsekretärin
E-Mail: schatzmeister@buerger-fuer-deutschland.org.

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

Diese Richtlinie legt fest, wie Bürger für Deutschland e. V. („der Verein") verhindert, dass seine Dienste für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Sie gilt für alle Zahlungen, die über die Plattform my.wabeo.org eingehen, einschließlich Zahlungen mit Kryptowährungen.

§ 2 Risikoeinschätzung

Der Verein zieht kleine, feste Einmalgebühren (5–10 €) von seinen registrierten Nutzern ein und nimmt daneben Spenden entgegen. Er verkauft keine Waren, erbringt keinerlei Finanz-, Zahlungs-, Anlage- oder Wechseldienstleistungen und hält, handelt oder tauscht keine Kryptowährungen. Alle Zahlungen mit Kryptowährungen werden unmittelbar vom regulierten Zahlungsdienstleister in Euro umgerechnet und per SEPA auf das Vereinskonto ausgezahlt.

Damit arbeitet der Verein mit einem risikoarmen Modell, das die klassischen Wege der Geldwäsche strukturell schließt: Es gibt keinen Weg, Geld über den Verein einzuzahlen und in anderer Form – als Ware, Erstattung, Auszahlung an Dritte, Krypto-Guthaben oder umgetauschte Währung – wieder herauszubekommen. Der Geldfluss ist ausschließlich einseitig gerichtet: Nutzergebühren und Spenden fließen an den Verein und verbleiben dort zur Finanzierung der satzungsgemäßen Tätigkeit.

§ 3 Identifizierung der Nutzer

Zahlungen werden ausschließlich von registrierten Nutzern angenommen, um das Verifizierungsverfahren des Vereins abzuschließen. Das Verfahren wird vom Verein selbst betrieben (In-House-KYC; es wird kein externer Anbieter wie Sumsub oder IDnow eingesetzt) und ist unter wabeo.org/verifizierung im Detail dokumentiert. Anonyme oder pseudonyme Nutzung ist ausgeschlossen; der Verein nimmt keine Zahlungen für Dritte entgegen und leistet keine Auszahlungen an Dritte.

§ 4 Keine Verwahrung von Kryptowährungen

Der Verein hält zu keinem Zeitpunkt Kryptowährungen. Die Umrechnung in Euro und die Auszahlung übernimmt vollständig der regulierte Zahlungsdienstleister. In den Aufzeichnungen des Vereins erscheinen ausschließlich Euro-Beträge.

§ 5 Überwachung der Zahlungen

Der Schatzmeister des Vereins prüft die eingehenden Zahlungen und legt Auffälligkeiten der verantwortlichen Ansprechpartnerin zur näheren Prüfung vor. Ergibt sich nach Prüfung ein begründeter Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, wird dieser der zuständigen deutschen Behörde und dem Finanzdienstleister nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben gemeldet. Alle Zahlungs- und Verifizierungsunterlagen werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf rechtmäßiges Verlangen zur Verfügung gestellt.

§ 6 Sanktionen und Zugangsbeschränkungen

Die Beobachtung deutscher Wahlen ist öffentlich und steht jedem Menschen offen. Weder deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Wohnsitz in Deutschland sind gesetzliche Voraussetzung, und es gibt keine Sanktionsregelungen, die einen personenbezogenen Ausschluss vorschreiben würden. Der Verein erhebt entsprechend keine Angaben zur Staatsangehörigkeit seiner Nutzer.

Die Registrierung auf der WABEO-Plattform setzt allerdings aus verfahrenstechnischen Gründen einen Wohnsitz in Deutschland voraus, da die Adress-Verifizierung ausschließlich per innerhalb Deutschlands zustellbarem TAN-Brief erfolgt.

Bestehen im Einzelfall Zweifel an der Identität eines Nutzers oder an der Rechtmäßigkeit einer Zahlung, wird die Leistung zurückgehalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.

§ 7 Überprüfung

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich überprüft und angepasst, wenn sich die Tätigkeit des Vereins oder die rechtlichen Anforderungen ändern.