PRESSEMITTEILUNG zum Wahleinspruch - Gegenäußerung auf die Stellungnahmen der Landeswahlleiter

PRESSEMITTEILUNG

„Wer das Licht ausmacht, kann sich nicht auf die Dunkelheit berufen"

Wahlbeobachter-Gruppe wirft Landeswahlleitungen vor, sich auf Beweise zu berufen, deren Entstehung sie selbst verhindert haben.

Weimar, 23.02.2026. Die Wahlbehörden sagen: Alles in Ordnung, die Ergebnisse stimmen. Die Wahlbeobachter sagen: Das kann heute niemand mehr nachprüfen, weil die öffentliche Kontrolle während der Auszählung verhindert wurde. Dieser Konflikt steht im Zentrum eines der laufenden Wahlprüfungsverfahren zur Bundestagswahl vom 23. Februar 2025.

Die Wahlbeobachter-Gruppe „WABEO" hat am vergangenen Freitag eine umfassende Gegenäußerung beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Darin weist die Gruppe nach, dass die Stellungnahmen aller 15 Landeswahlleitungen die dokumentierten Verstöße gegen das Öffentlichkeitsprinzip nicht widerlegen, sondern bestätigen.

Reicht es, die Lippen zu bewegen?

Besonders brisant ist die Frage, was als öffentliche Bekanntgabe eines Wahlergebnisses gilt. In mehreren dokumentierten Fällen wurde das Ergebnis zwar formal verlesen, aber so leise, so schnell oder ohne Zuordnung zu Parteien, dass die anwesenden Beobachter nichts verstehen konnten. Die Landeswahlleitungen sehen darin kein Problem: Entscheidend sei der formale Akt, nicht dessen Verständlichkeit. WABEO hält dagegen: Eine Bekanntmachung, die niemand im Raum verstehen kann, verfehlt ihren gesetzlichen Zweck.

Der Streit um die Schnellmeldung

Der zahlenmäßig größte Streitpunkt betrifft die sogenannte Schnellmeldung, also die Übermittlung des Wahlergebnisses per Telefon oder Computer an die Gemeinde. In Hunderten von Fällen geschah dies außerhalb des Wahlraums, ohne dass die Öffentlichkeit den Vorgang verfolgen konnte. Anschließend unterschrieben die Wahlvorstandsmitglieder eine Niederschrift, in der sie die korrekte Übermittlung bezeugen. Für WABEO-Initiatorin Stephanie Tsomakaeva liegt darin ein grundsätzliches Problem: „Wer einen Vorgang bezeugt, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, schafft keinen Beweis, sondern riskiert strafrechtliche Konsequenzen."

Der Sonderfall Bayern

Der wohl gravierendste Vorwurf richtet sich gegen den stellvertretenden Landeswahlleiter Bayerns. Laut Gegenäußerung hat er bereits zwei Monate vor der Wahl per Rundschreiben an sämtliche Kreiswahlleiter die Behinderung der organisierten Wahlbeobachtung koordiniert. Über 18.000 Wahlbezirke waren davon betroffen. Das Pikante daran: Der Vorgang ist nicht etwa durch Recherchen ans Licht gekommen, sondern durch die eigene Stellungnahme des Landeswahlleiters im Verfahren dokumentiert.

Die Bilanz in Zahlen

Die Landeswahlleiter hatten die 800 beanstandeten Verstöße in 411 Einzelbeanstandungen unterteilt. WABEO hat diese mit der Dokumentation der Wahlbeobachter abgeglichen. Bei 147 Beanstandungen bestätigten die Behörden den Sachverhalt selbst in 74 weiteren gingen sie darauf nicht ein. Nur 16 Beanstandungen werden zurückgezogen. Die übrigen 395 in 282 Wahlbezirken werden aufrechterhalten. Dort wurden mindestens 191.528 Stimmen abgegeben. Das ist das 20-Fache der 9.529 Stimmen, die dem BSW zum Einzug in den Bundestag fehlten.

Drei Forderungen an den Bundestag

Die Konsequenzen, die die Einspruchsführer daraus ziehen, sind weitreichend: Neben der Ungültigerklärung der Wahl in ganz Bayern beantragen sie die Wiederholungswahl in 145 Wahlbezirken, in denen der Sachverhalt behördlich bestätigt oder unwidersprochen geblieben ist. Für weitere 153 Wahlbezirke, in denen Aussage gegen Aussage steht, fordern sie eine eigenständige Sachverhaltsaufklärung durch den Wahlprüfungsausschuss. Darüber hinaus regen die Einspruchsführer an, die gesetzlichen Regelungen so zu ändern, dass Verstöße gegen das Öffentlichkeitsprinzip künftig Konsequenzen haben. Über den Einspruch entscheidet zunächst der Bundestag. Lehnt er ab, steht der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Hintergrund

WABEO hatte bei der Bundestagswahl 2025 bundesweit 1.568 Wahlbezirke in allen 16 Bundesländern durch geschulte Wahlbeobachter beobachtet. In 296 Wahlbezirken (18,87 Prozent) wurden Verstöße dokumentiert. Der Wahleinspruch wurde am 23. April 2025 durch Rechtsanwalt Ralf Ludwig beim Deutschen Bundestag eingelegt.

Pressekontakt:
Stephanie Tsomakaeva
Bürger für Deutschland e.V.
press@wabeo.de 0172/5726572


Dateien:

  1. WABEO_Gegenaeusserung_Wahleinspruch 951-25.pdf
  2. 20260223_PM_WABEO_Wahleinspruch_Gegenäußerung.pdf