Vorweg: Warum die Briefwahl öffentlich ausgezählt wird

Wer per Brief wählt, wirft seinen Stimmzettel nicht in die Urne im Wahllokal. Die Wahlbriefe werden gesammelt und am Wahltag von einer eigenen Gruppe ausgezählt, dem Briefwahlvorstand. Diese Auszählung ist öffentlich. Jeder darf zusehen.

Damit jemand zusehen kann, muss er wissen, wann und wo gezählt wird. Deshalb macht der Kreiswahlleiter das vorher öffentlich bekannt.

Genau das ist hier geschehen, und zwar mustergültig. Der Altmarkkreis hat eine Tabelle veröffentlicht, in der jeder einzelne Briefwahlvorstand mit Bezeichnung, Anschrift und sogar dem Auszählraum steht. Das ist mehr, als die meisten Kreise tun.

Und trotzdem passen die Zahlen hinterher nicht zusammen.

Was bekanntgemacht wurde: fünfzehn

Quelle: Öffentliche Bekanntmachung über den Zusammentritt der Briefwahlvorstände für die Landtagswahl am 06.09.2026, Der Kreiswahlleiter des Altmarkkreises Salzwedel, Salzwedel, den 05.08.2026, gestützt auf § 6 Abs. 4 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Bekanntmachung listet fünfzehn Briefwahlvorstände, alle in der Kreisverwaltung, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel:

WahlkreisBezeichnungAuszählraum
1 SalzwedelHansestadt Salzwedel IWartebereich Zulassungsstelle
1 SalzwedelHansestadt Salzwedel IIKantine
1 SalzwedelHansestadt Salzwedel IIIRaum „Salzwedel"
1 SalzwedelHansestadt Salzwedel IVRaum „Salzwedel"
1 SalzwedelStadt Arendsee (Altmark)Raum 346
1 SalzwedelVerbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf IRaum 600
1 SalzwedelVerbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf IIRaum 600
2 Gardelegen-KlötzeHansestadt Gardelegen IRaum 414
2 Gardelegen-KlötzeHansestadt Gardelegen IIWartebereich vor Raum 370
2 Gardelegen-KlötzeHansestadt Gardelegen IIIFlur vor Raum 452
2 Gardelegen-KlötzeStadt Klötze IRaum „Klötze"
2 Gardelegen-KlötzeStadt Klötze IIWartebereich vor Raum „Klötze"
2 Gardelegen-KlötzeStadt Kalbe (Milde)Raum „Kalbe"
2 Gardelegen-KlötzeStadt Oebisfelde-Weferlingen IRaum „Gardelegen"
2 Gardelegen-KlötzeStadt Oebisfelde-Weferlingen IIRaum „Gardelegen"

Weiter heißt es dort: Zusammentritt am Sonntag, 6. September 2026, um 15.00 Uhr, die Auszählung beginnt ab 18.00 Uhr. Und: „Während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses hat jedermann Zutritt zu den Auszählräumen, sofern die Arbeit der Briefwahlvorstände dadurch nicht behindert wird."

Dass es fünfzehn waren, hat der Kreis nach der Wahl noch einmal bestätigt.

Quelle: Pressemitteilung des Altmarkkreises Salzwedel vom 7. September 2026, „Vorläufige Ergebnisse für die Wahlkreise 1 & 2". Dort steht: „Von fünfzehn Wahlvorständen wurden in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung die 13.060 eingegangenen Wahlbriefe ausgezählt."

Was im Ergebnis steht: einundzwanzig

Quelle: Ergebnisse_WBZ_LT_2026.csv des Landeswahlleiters Sachsen-Anhalt, das Ergebnis jedes einzelnen Wahlbezirks, abgerufen am 7. September 2026 um 09:44 Uhr, Prüfsumme SHA-256 f4ec5066531fdb3833b19e5f0a8de70122640fed2d68373e1df652e5905edd6f, archiviert unter https://data.wabeo.de/wahlarchiv/LTST26/

In dieser Datei gibt es in den beiden Wahlkreisen nicht fünfzehn, sondern einundzwanzig Briefwahlbezirke:

GemeindeVorstände laut BekanntmachungBriefwahlbezirke im Ergebnis
Hansestadt Salzwedel44
Stadt Arendsee (Altmark)11
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf28
Hansestadt Gardelegen33
Stadt Klötze22
Stadt Kalbe (Milde)11
Stadt Oebisfelde-Weferlingen22
zusammen1521

Der Unterschied steckt vollständig in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf. Sie besteht aus acht Mitgliedsgemeinden: Apenburg-Winterfeld, Beetzendorf, Dähre, Diesdorf, Jübar, Kuhfelde, Rohrberg und Wallstawe. Für jede dieser acht führt das amtliche Ergebnis einen eigenen Briefwahlbezirk. Bekanntgemacht waren für dasselbe Gebiet zwei Vorstände.

Die Verbandsgemeinde selbst spricht in ihrer eigenen Bekanntmachung sogar nur von einem.

Quelle: Wahlbekanntmachung der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf zur Landtagswahl am 06.09.2026, Ziffer 3. Dort steht sinngemäß, der Briefwahlvorstand des Altmarkkreises Salzwedel für den Bereich der Verbandsgemeinde trete am Wahltag um 15.00 Uhr in der Karl-Marx-Straße 32 in 29410 Salzwedel zusammen. Einzahl, kein Hinweis auf einen zweiten.

Warum das mehr als eine Formalie ist

Das Wahlrecht des Landes knüpft beides aneinander.

§ 26 Abs. 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden in jedem Wahlkreis ein oder mehrere besondere Wahlvorstände gebildet. Der Kreiswahlleiter kann die Einrichtung von Briefwahlvorständen in Gemeinden anordnen.

§ 6 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt: Der Kreiswahlleiter ordnet an, wie viele Briefwahlvorstände zu bilden sind. Er kann für einzelne Gemeinden oder für mehrere Gemeinden einen Briefwahlvorstand anordnen. Bildet er für mehrere Gemeinden einen Briefwahlvorstand, hat er eine dieser Gemeinden mit der Durchführung der Briefwahl zu betrauen.

Ein gemeinsamer Vorstand für mehrere Gemeinden ist also ausdrücklich erlaubt. Insoweit ist an der Bekanntmachung des Altmarkkreises nichts auszusetzen.

Entscheidend ist der nächste Satz:

§ 55 Abs. 3 des Wahlgesetzes: „Ein Briefwahlbezirk wird bestimmt durch die dem Briefwahlvorstand zugewiesene Zuständigkeit nach Wahlbezirken."

Ein Briefwahlbezirk ist demnach nichts anderes als der Zuständigkeitsbereich eines Briefwahlvorstands. Ein Vorstand ergibt einen Briefwahlbezirk. Dann müssten fünfzehn Vorstände auch fünfzehn Briefwahlbezirke ergeben, nicht einundzwanzig.

Zum Vergleich der Normalfall: Für die Urnenwahl schreibt § 26 Abs. 1 desselben Gesetzes vor, dass die Gemeinden für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorstand bestimmen. Dort gilt also klar eins zu eins.

Zwei mögliche Erklärungen

Aus den vorliegenden Unterlagen lässt sich nicht entscheiden, welche zutrifft.

Erstens: Die beiden Vorstände der Verbandsgemeinde haben gemeinsam gezählt, und das Ergebnis wurde hinterher nach Mitgliedsgemeinden aufgeteilt, damit jede Gemeinde ihre eigene Zahl bekommt. Dann sind die acht Zeilen in der Ergebnisdatei keine Briefwahlbezirke im Sinne des Gesetzes, sondern eine nachträgliche Aufgliederung. In diesem Fall wäre die Auszählung in Ordnung, aber die Veröffentlichung benennt etwas als Briefwahlbezirk, was keiner ist.

Zweitens: Es gab tatsächlich mehr als zwei Vorstände für die Verbandsgemeinde. Dann wären sechs von ihnen nicht öffentlich bekanntgemacht worden, obwohl die Wahlordnung die Bekanntmachung von Ort und Zeit des Zusammentritts verlangt. Wer bei diesen sechs hätte zusehen wollen, hätte nicht gewusst, wohin er gehen soll.

Der Unterschied ist für die Wahlbeobachtung erheblich. Im ersten Fall geht es um eine ungenaue Bezeichnung in einer Tabelle. Im zweiten um Auszählungen, die öffentlich sein müssen, von denen die Öffentlichkeit aber nichts wusste.

Kein Einzelfall

Dieselbe Unstimmigkeit gibt es an anderer Stelle im Kleinen.

Quelle: Wahlbekanntmachung der Stadt Annaburg (Landkreis Wittenberg) zur Landtagswahl am 06.09.2026, Ziffer 3: „Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg zusammen."

Einzahl, ein Vorstand. Das amtliche Ergebnis führt für Annaburg zwei Briefwahlbezirke, „Briefwahl 1" und „Briefwahl 2".

Was feststeht und was nicht

Es steht fest, dass die Bekanntmachung fünfzehn Briefwahlvorstände nennt, dass die Pressemitteilung des Kreises fünfzehn bestätigt und dass das amtliche Ergebnis einundzwanzig Briefwahlbezirke führt. Es steht ebenso fest, dass das Gesetz den Briefwahlbezirk über die Zuständigkeit des Vorstands definiert.

Nicht fest steht, wie die Differenz zustande kommt. Offen bleibt auch die Frage, wer die acht Briefwahlbezirke der Verbandsgemeinde ausgezählt hat und ob das öffentlich bekannt war. Diese Frage kann nur der Kreiswahlleiter des Altmarkkreises Salzwedel beantworten.

Quellen auf einen Blick

QuelleHerkunftStand
Öffentliche Bekanntmachung über den Zusammentritt der BriefwahlvorständeKreiswahlleiter Altmarkkreis Salzwedel5. August 2026
Pressemitteilung „Vorläufige Ergebnisse für die Wahlkreise 1 & 2"Altmarkkreis Salzwedel7. September 2026
Wahlbekanntmachung der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Ziffer 3Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorfvor dem 6. September 2026
Wahlbekanntmachung der Stadt Annaburg, Ziffer 3Stadt Annaburgvor dem 6. September 2026
Ergebnisse_WBZ_LT_2026.csvLandeswahlleiter Sachsen-AnhaltAbruf 7. September 2026, 09:44
Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, §§ 26 und 55Land Sachsen-AnhaltFassung vom 27. Mai 2026
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 6Land Sachsen-AnhaltFassung vom 27. Mai 2026

Alle archivierten Ergebnisdateien mit Prüfsummen und einer Anleitung zum eigenen Nachrechnen liegen offen unter https://data.wabeo.de/wahlarchiv/LTST26/