Wahlen · 23. Februar 2025

Bundestagswahl 2025

Die erste flächendeckende, verifizierte Wahlbeobachtung in Deutschland. Und der erste Einspruch organisierter Wahlbeobachter gegen eine Bundestagswahl.

Einspruch läuft

Auf einen Blick

4.000
Wahlbeobachter
knapp, verifiziert
1.568
beobachtete Wahlbezirke
alle 16 Länder
296
Wahlbezirke mit Verstößen
18,87 Prozent
800+
dokumentierte Verstöße
im Einspruch vom 23.04.2025
191.528
betroffene Stimmen
in 282 aufrechterhaltenen Wahlbezirken
1
Einspruch beim Bundestag
der erste organisierter Wahlbeobachter

Quellen: Pressemitteilung vom 8. Mai 2025 und Gegenäußerung vom 23. Februar 2026, beide unten verlinkt.

Was die Beobachter festgestellt haben

In etwa 81 Prozent der beobachteten Wahlbezirke lief die Auszählung so ab, wie Wahlgesetz und Wahlordnung es vorsehen. Das ist der wichtigste Befund: Die Vorschriften sind in der Praxis umsetzbar. In 19 Prozent wurden grundlegende Verfahrensvorschriften missachtet.

Am häufigsten fehlte die öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses. Die Schnellmeldung wurde aus einem Nebenraum abgesetzt, das Ergebnis wurde nicht, zu leise oder ohne Zuordnung zu den Parteien verlesen. Wer dann eine Niederschrift unterschreibt, in der die korrekte Übermittlung bezeugt wird, bezeugt einen Vorgang, den niemand im Raum verfolgen konnte.

Weitere dokumentierte Fälle: Beobachtern wurde die wirksame Beobachtung verwehrt, etwa durch einen Platz sechs Meter vom Auszähltisch entfernt. Die Gesamtzahl der Stimmzettel wurde nicht vor dem Sortieren festgestellt, so dass keine Kontrollzahl entstand. Wahlunterlagen wurden nach der Auszählung nicht ordnungsgemäß gesichert.

VerstoßFälleVorschrift
Keine öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses234§ 70 Satz 1 BWO
Mängel bei der Sicherung der Wahlunterlagen31§ 73 Abs. 1 Satz 1 BWO
Wirksame Beobachtung verwehrt20§ 10 BWG
Auszählung ohne Kontrollzahlen13§ 69 BWO mit § 10 BWG

Auswahl aus dem Bericht zum Einspruch. Die vollständige Aufstellung steht im Einspruchstext.

Der Einspruch

Am 23. April 2025 hat Rechtsanwalt Ralf Ludwig für WABEO Einspruch gegen die Bundestagswahl beim Deutschen Bundestag eingelegt. Der Einspruch stützt sich auf die dokumentierten Verstöße gegen das Öffentlichkeitsprinzip und auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Eine Nachzählung kann Verstöße gegen die Öffentlichkeit nicht heilen, weil die Kette der öffentlichen Nachvollziehbarkeit unterbrochen ist.

Die politische Brisanz: Dem Bündnis Sahra Wagenknecht fehlten 9.529 Zweitstimmen zur Fünf-Prozent-Hürde. In den beanstandeten Wahlbezirken wurden weit mehr Stimmen abgegeben. Beantragt wurde die Wiederholung der Wahl in den betroffenen Wahlbezirken, hilfsweise die Nichtanwendung der Sperrklausel.

Alle 15 Landeswahlleitungen haben Stellung genommen. WABEO hat die 411 Einzelbeanstandungen mit der eigenen Dokumentation abgeglichen: 147 bestätigten die Behörden selbst, auf 74 gingen sie nicht ein, 16 wurden zurückgezogen. 395 Beanstandungen in 282 Wahlbezirken mit mindestens 191.528 abgegebenen Stimmen bleiben bestehen. Das ist das Zwanzigfache der Stimmen, die dem BSW fehlten.

Die Gegenäußerung fordert die Ungültigerklärung der Wahl in Bayern, wo der stellvertretende Landeswahlleiter nach eigener Darstellung zwei Monate vor der Wahl per Rundschreiben die Behinderung der organisierten Beobachtung koordiniert hat, die Wiederholung in 145 Wahlbezirken mit behördlich bestätigtem oder unwidersprochenem Sachverhalt, und eine eigene Sachverhaltsaufklärung durch den Wahlprüfungsausschuss für 153 weitere Wahlbezirke.

Verfahrensstand

  • 23. Februar 2025Wahltag. Beobachtung in 1.568 Wahlbezirken.
  • 28. Februar 2025Pressekonferenz in Frankfurt am Main.
  • 23. April 2025Einspruch beim Deutschen Bundestag eingelegt.
  • 8. Mai 2025Bericht zum Einspruch veröffentlicht.
  • 20. Februar 2026Gegenäußerung auf die Stellungnahmen der 15 Landeswahlleitungen eingereicht.
  • 24. September 2026Entscheidung des Deutschen Bundestages. Lehnt er ab, steht der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Neue Schritte tragen wir hier ein.

Der Wahlabend im Minutentakt

Am 23. Februar 2025 hat WABEO zum ersten Mal minütlich mitgeschnitten, was die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen im Lauf des Abends veröffentlichten. Aus diesen Zeitreihen stammt der Anomalienbericht: Zahlen, die zurückgenommen wurden, Wahlbezirke, die aus der Zählung fielen, Summen, die nicht aufgingen.

Dazu kommt eine Frage, die WABEO schon vor der Wahl gestellt hat: Nach der Bundestagswahl 2021 wurden Ergebnisse aus 94.698 Wahlbezirken veröffentlicht, vor der Wahl war von 85.000 Wahlvorständen die Rede. Die Wahlbezirksergebnisse der Bundestagswahl 2025 wurden erst nach Ablauf der Einspruchsfrist veröffentlicht. Ein Abgleich der beobachteten mit den amtlichen Ergebnissen je Wahlbezirk war damit im Einspruch nicht möglich.

Pressemitteilung: Gibt es Geisterwahlbezirke? →

Daten und Downloads

DateiInhaltGröße
btw25.zipMinütliche Zwischenergebnisse vom Wahlabend aus den amtlichen Quellen von Bund und Ländern1,8 GB
btw25_clean_downloads.zipDieselben Zeitreihen, reduziert auf die jeweils erste und letzte Fassung145 MB
btw25_anomalien.zipÜbersicht der in den Zeitreihen gefundenen Auffälligkeiten34 kB
btw25_uebersicht.csvWABEO-Zahlen und amtliche Endergebnisse im Vergleich, Stand 25.02.202535 kB
btw25_wahlbezirke_votemanager.zipAuszählergebnisse auf Wahlbezirksebene vom 27.02.2025, nicht alle Gemeinden enthalten9,4 MB
btw25_gemeindeschluessel_wahlkreise_korrigiert.csvZuordnung von Gemeinden zu Wahlkreisen, korrigierte Fassung vom 13.03.2025500 kB
btw25_screen_recording.mp4Bildschirmaufzeichnung der Ergebnisseite der Bundeswahlleiterin vom Wahlabend83 MB

Gemeindeschlüssel können mit einer Null beginnen, importieren Sie die Spalte als Text. Viele Wahlkreise umfassen mehrere Gemeinden, manche Gemeinden mehrere Wahlkreise.

Alle Dateien auf data.wabeo.de