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Liebe WABEOs,
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Unterwegs für Demokratie
In diesem Rundbrief geht es um die Bestellung der WABEO-Sets, die Verifizierung und Neues zu unserem Wahleinspruch in Sachen Bundestagswahl 2025. Außerdem haben wir eine gute Nachricht aus Thürigen für wirkliche Demokratie und das ABC zur Wahlbeobachtung. |
WABEO-Sets und Verifizierung jetzt getrennt
Nach langem Ringen sind der Bestellvorgang für WABEO-Sets und die persönliche Verifizierung nun getrennte Verfahren. In der Anfangsphase und aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen war dies noch ein gemeinsamer Vorgang. Es hat sich aber gezeigt, dass für die weitere Wahlbeobachtung ein praktischeres Vorgehen nötig ist. Neu ist nun, dass man sich erst verifiziert und anschließend das WABEO-Set bestellt, das man für die Wahlbeoachtung benötigt. Wir bitten daher alle WABEOs, die diesen Rundbrief erhalten, sich bei wabeo.org über my.wabeo.org (rechts oben zu finden) in das eigene Benutzerkonto einzuloggen und den eigenen Status zu überprüfen. Denn ein WABEO-Set kannst du nur bestellen, wenn Du mit Namen und Adresse verifiziert bist. Dies ist für gerichtsfeste Wahlanfechtung unumgänglich. Dein WABEO-Konto erreichst du bei my.wabeo.org über die Mail-Adresse, unter der du diesen Rundbrief erhälst, und ein selbstgewähltes Passwort. Hierzu kannst du dir über die Funktion "Passwort vergessen" eine Mail zusenden lassen, mit der Du dann ein eigenes Passwort erstellst. Über den Rundbrief erfährst Du, wann die WABEO-Sets fertig sind und bestellt werden können. |
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Wie steht's um den WABEO-Wahleinspruch zur Bundestagswahl?
Die Antworten der Wahlleiter sind inzwischen eingetroffen und werden derzeit ausgewertet. Die Antworten betreffen rund 600 Verstoß-Meldungen in 300 Wahlbezirken, zu denen auf über 100 Seiten Stellung genommen wurde. Eine Gegenäußerung ist bis zum 13. Februar fällig. Die Würdigung der Antworten erfolgt händisch und Zeile für Zeile. Leider hat sich gezeigt, dass eine KI hier nicht ansatzweise unterstützen kann. Eine bestürzende Anwort erhielten wir aus Bayern, in der die Behörde das Prinzip der Öffentlichkeit sinngemäß wie folgt in Frage stellte: "Die Sachverhalte wurden von selbsternannten Wahlbeobachtern geschildert, darauf gehen wir nicht ein." Die häufigste Anwort bezieht sich jedoch auf die Wahlniederschrift: "In der Niederschrift steht, dass alles korrekt war.” Gleichzietig wurden aber auch fast 30 Verstöße zugegeben. Die Frist ist knapp bemessen, so dass lange Nächte vorprogrammiert sind. Die Beobachtungen der WABEOS verdienen aber eine saubere Aufarbeitung. Wie es weiter geht, erfahrt ihr in den nächsten Rundbriefen oder auf Twitter Instagram Facebook Youtube Telegram |
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Wahlanfechtung in Thürigen Quelle: Telegram-Kanal von Ralf Ludwig "Am 25. Februar 2026, um 9 Uhr, verhandelt der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar über die Thüringer Landtagswahl. Alf Schmidt hat die Wahl gemeinsam mit der WerteUnion angefochten und wir haben es erreicht, dass mündlich verhandelt wird. 17 Landräte und Oberbürgermeister haben vor der Landtagswahl vor AfD und BSW gewarnt ("Dann gehen hier die Lichter aus"). Dieses undemokratische Verhalten muss nach unserer Auffassung dazu führen, dass die Wahl in Thüringen wiederholt werden muss. Ich freue mich, den Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten zu dürfen." |
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Das ABC der Wahlbeoachtung - Teil 5 Jedes der 5 Bundesländer, die 2026 wählen, verfügt über ein eigenes Wahlgesetz und eine dazugehörige Wahlordnung. Dies ist dem Prinzip des Föderalismus geschuldet. Die folgenden Regeln gelten für Baden-Württemberg. Gemeindewahlleiter, Kreiswahlleiter, Landeswahlleiter und ihre Wahlkommissionen Bürgermeister und Wahlorganisation auf Gemeindeebene: Bürgermeister:
beruft die Wahlvorstände (§ 13 Abs. 1 LWG),
ist verantwortlich für die Durchführung der Wahl in der Gemeinde
, erstellt das Wählerverzeichnis (§ 21 LWG)
und sorgt für die ordnungsgemäße Wahlvorbereitung Kreiswahlleiter: - Der Landrat des Landkreises.
- Oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt.
Kreiswahlausschuss: - Wahlvorschläge für die Erststimme zu prüfen.
- die Stimmzettel zusammenzustellen.
- die von den Wahlvorständen gemeldeten Wahlergebnisse zu sammeln.
- die Meldungen der Wahlvorstände zu prüfen.
- das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen.
- Er kann fehlerhafte Entscheidungen abändern.
Landeswahlleiter: - wird vom Innenministerium berufen.
- ist die oberste Wahlbehörde des Landes.
- überwacht die landesweite Wahlorganisation.
- koordiniert die Kommunikation der Wahlorgane mit Medien und Öffentlichkeit.
- gibt das Endergebnis der Wahl bekannt.
Landesswahlausschuss: - Prüft die Landeslisten der Parteien für die Zweitstimme.
- Sammelt die von den Kreiswahlausschüssen gemeldeten Wahlergebnisse.
- Kann Zählfehler berichtigen.
- Stellt das endgültige Landesergebnis fest.
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Nach der Wahl ist vor der Wahl!
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