Newsletter KW 20/26 

Liebe WABEOs,

Alles neu macht der Mai!

Nach der Osterpause melden wir uns mit zwei Ankündigungen: Digitale Auswertung und die Vorbereitung zur Wahl in Sachsen-Anhalt. Und wir greifen das ABC der Wahlbeochtung wieder auf.

Auswertung der gemeldeten Verstöße

Aller Idealismus, auch die Beobachtung von Wahlen, darf wertgeschätzt und gesehen werden. Deshalb hat WABEO sich überlegt, die digital erfassten Verstöße automatisch auszuwerten. Aus den erfassten Daten kann dann eine Statistik erstellt werden. Die Ergebnisse werden tabellarisch und als Grafiken dargestellt. So sieht jeder WABEO das "Große Ganze"  und darf ein bisschen stolz darauf sein, einen Teil dazu beigetragen zu haben.

Wie WABEOs wissen, ist vor allem die Mandatsrelevanz der Verstöße von Bedeutung. Und genau diese wird durch die Erfassung und Auswertung automatisch berechnet. Sie ist wichtig für den Wahleinspruch. 

Aber es kommt noch besser: Am Ende kann, wer möchte, automatisch einen Beschwerdebrief an den Kreiswahlleiter generieren und dann versenden. Die notwendigen Daten sind alle hinterlegt. Der Vorteil liegt darin, dass dabei keine juristischen relevanten Fehler passieren können. Der Wahleinspruch, den WABEO u.U. führt. ist davon unberührt.

Diese Funktion wird zur Lantagswahl in Sachsen-Anhalt bereits fertig sein. 


Landtagswahlen im Herbst

Der Wahlkampf für die Lantagswahlen im Herbst (Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern) wirft seine Schatten voraus - nicht nur in den Medien, auch im WABEO-Team. Ziel ist es, bis Ende Mai die Unterlagen inkl. Schulung für Sachsen-Anhalt fertig zu haben. Die Schulung ist fast fertig durchgearbeitet, der nächste Schritt ist das WABEO-Set. Das Team ist also guter Dinge, das Ziel zu erreichen.

Mit der steilen Lernkurve aus der Arbeit der vergangenen 14 Monate wird die Ausarbeitung für Berlin und MV sehr viel einfacher werden. Grund hierfür ist der Einsatz von KI zur Erleichterung der Vorarbeiten. Das Training der KI ist in dieser Zeit mitgelaufen und die Ergebnisse sind inzwischen beachtlich.

Politikerhaftung und Wahlbeobachtung

       Was Wahlbeobachtung und Politikerhaftung miteinander zu tun haben und warum Politikerhaftung ein wichtiges gesellschaftliches Thema ist, darüber hat Stephanie Tsomakaeva beim Montagsspaziergang in Frankfurt gesprochen. 

Hier ist die ganze Rede zu hören.

Das ABC der Wahlbeoachtung - Teil 5 

      Jedes der 5 Bundesländer, die 2026 wählen, verfügt über ein eigenes Wahlgesetz und eine dazugehörige Wahlordnung. Dies ist dem Prinzip des Föderalismus geschuldet. Die folgenden Regeln gelten für Baden-Württemberg.

Die Urnenwahl - Ablauf, mögliche Verstöße
Ablauf der Urnenwahl vor Wahlbeginn (bis 8:00 Uhr)

Zusammentritt des Wahlvorstandes Der Wahlvorstand muss vollständig erscheinen, das bedeutet mindestens 5 Mitglieder (Wahlvorsteher, Stellvertreter und 3 Beisitzer). Diese Mindestbesetzung stellt sicher, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und das Mehraugenprinzip gewahrt bleibt. Der Wahlvorsteher weist die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstands auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit hin. Einer der Beisitzer muss zum Schriftführer ernannt werden. 

Prüfung der Wahlurne auf Leerheit Vor Beginn der Wahl muss der Wahlvorstand gemeinsam in die Urne schauen und bestätigen, dass sie vollständig leer ist. Dies wird in der Wahlniederschrift dokumentiert und ist essentiell, damit später keine Zweifel aufkommen können, ob nicht schon vorher Stimmzettel in der Urne waren.

Versiegelung der Wahlurne Nach der Prüfung der Wahlurne auf Leerheit und Unversehrtheit wird sie mit einem Schloss oder Siegel so verschlossen, dass niemand unbemerkt Stimmzettel hineinlegen oder herausnehmen kann. Der Schlüssel verbleibt beim Wahlvorsteher, damit nur er die Urne nach 18:00 Uhr öffnen kann.

Bereitlegen der Stimmzettel und Wahlmaterialien Die amtlichen Stimmzettel werden vom Wahlvorstand griffbereit auf den Tisch gelegt, getrennt nach Erst- und Zweitstimme sowie alle weiteren Materialien wie Wählerverzeichnis und Wahlniederschrift. Schreibstifte für die Wahlkabinen und Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung werden für die die Wähler bereit gelegt.

Eröffnung des Wahlraums für die Öffentlichkeit Genau um 8:00 Uhr muss der Wahlraum für alle Bürger zugänglich sein. Die Öffentlichkeit der Wahl bedeutet, dass jeder Bürger (nicht nur Wahlberechtigte) den Wahlvorgang beobachten darf, ohne den Ablauf zu stören.


Nach der Wahl ist vor der Wahl!

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