WABEO-Benutzerkonto, Live-Stream, Wahlprüfungsausschuss und eID
Heute melden wir uns mit zwei Meldungen in eigener Sache und Neuigkeiten zur aktuellen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses. Außerdem werfen einen kritischen Blick auf die eID im Alltag.
Das neue WABEO-Benutzerkonto
Die Website von WABEO ist umgezogen! Die Domain hat sich von .de zu .org geändert und hat nun auch eine englisch-sprachige Version.
Mit dem Umzug bietet die Website jetzt auch ein richtiges Benutzerkonto. Der „magic link“ per E-Mail, mit dem man in den „WABEO-Status“ kam, wurde durch my.wabeo.de ersetzt. Der Login befindet sich rechts oben und funktioniert mit einem Benutzernamen (Deine E-Mail-Adresse) und natürlich einem Passwort. Alle bereits verifizierten WABEOs können sich durch die Funktion „Passwort zurücksetzen“ das Passwort setzten.
Das besondere an my.wabeo.de ist, dass WABEOs sich in ihrem Benutzerkonto das WABEO-Set für jede beliebige Wahl bestellen können. Das WABEO-Set für die Landtagswahl BaWü wird dort ab Mitte Januar erhältlich sein.
Nach fast drei Monaten Sitzungspause trat der Wahlprüfungsausschuss am 4. Dezember in nicht öffentlicher Sitzung wieder zusammen. Auf der Tagesordnung standen nur die zwei Einsprüche des BSW, das eine Neuauszählung aller Stimmen forderte.
Die Beschlussempfehlung lag bereits vor der Abstimmung vor: Ablehnung. Die Einsprüche seien „unbegründet”, nicht „hinreichend substantiiert” und nicht „mandatsrelevant”. Einzig die AfD stellte sich auf die Seite des BSW. Wie zu erwarten war, sind die Anträge des BSW abgelehnt worden.
Frühestens drei Tage nach der Ausschusssitzung kann das Plenum des Bundestages entscheiden. Voraussichtlich wird das zwischen dem 17. und 19. Dezember sein. Das BSW hat bereits angekündigt, danach vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Bisher haben wir vom Wahlprüfungsausschuss keine Ablehnung erhalten. Ob der WABEO-Einspruch noch im Dezember behandelt wird oder wir bis ins nächste Jahr warten müssen, ist offen. Welche Optionen es für WABEO gibt, was die Folgen von Zulassung und Ablehnung sind und was der Inhalt des Einspruches war, darüber spricht Stephanie Tsomakaeva am Donnerstag, den 11.12.2025, um 20:00 Uhr in der Live-Sendung der PDV mit Uta Ogilvi
Wer bei Online-Diensten sicher stellen will, dass nur Volljährige oder nur Bürger aus einer Gemeinde oder eben wirklich nur jeder einmal abstimmen kann, der muss irgendwie eine digitale Identität des Nutzers abfragen der erstellen. Der Staat bietet dafür die sogenannte eID an. Den elektronischen Personalausweis. Aber selbst große Anbieter, wie die Plattform Discord, haben das Problem zentral gespeicherte Daten zu schützen. Was tun? Wir brauchen Varianten, bei denen die Daten auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden und an die digitalen Dienste nur die Information "verifiziert" weitergegeben wird. WABEO an der Weiterentwicklung der App hin zu einer Zero-Knowledge Verifizierung. Dafür ist jede Unterstützung willkommen. Quelle
Mit unserem neuen My.WABEO.org gibt es jetzt schon für alle Organisationen, die sicherstellen möchten, dass jeder Online-Teilnehmer ein echter Mensch und unter seinem Klarnamen teilnimmt, eine ebenso sichere alternative Identitätsprüfung: my.wabeo.org. Der Name wird ganz einfach durch die Überweisung einer Spende ab 0,01 Euro vom Girokonto verifiziert. Die Adresse durch einen TAN-Brief per Post. WABEO zeigt: Geht auch ohne Staat!
Nach der Wahl ist vor der Wahl!
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