Das ABC der Wahlbeobachtung
Jedes der 5 BundeslÀnder,
die 2026 wĂ€hlen, verfĂŒgt ĂŒber ein eigenes Wahlgesetz und eine dazugehörige
Wahlordnung. Dies ist dem Prinzip des Föderalismus geschuldet. Dennoch lassen
sich vergleichbare GrundzĂŒge in den gesetzlichen Vorschriften finden. Die
wollen wir in den kommenden Wochen beleuchten, um uns auf die nÀchsten
gemeinsamen, verifizierten Wahlbeobachtungen vorzubereiten.
Erststimme,
Zweitstimme - wer steht zur Wahl:
Mit der
Wahlrechtsreform von 2022 wurde in Baden-WĂŒrttemberg auch das
Zwei-Stimmen-System eingefĂŒhrt. Es kommt bei der Landtagswahl 2026 erstmalig
zur Anwendung. Somit gilt dieser Grundsatz in alle fĂŒnf LĂ€nder gleich:
Erststimme
(Kreiswahlvorschlag): Die Erststimme wird fĂŒr einen
Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis abgegeben. Wer in einem Wahlkreis die
meisten Erststimmen erhÀlt, zieht direkt in den Landtag ein (Direktmandat). Die
KreiswahlvorschlÀge können Einzelbewerber und/oder Vertreter von Parteien sein.
Zweitstimme (Landesliste): Mit der
Zweitstimme wÀhlt man eine Partei, die eine eigene Landesliste aufgestellt hat.
Die Liste der wĂ€hlbaren Parteien gilt fĂŒr das gesamte Bundesland. Diese Stimme
entscheidet ĂŒber die Gesamtverteilung der Sitze im Landtag nach dem
VerhÀltniswahlrecht. |
3.-5. Oktober - Kongress in Apolda
Als Auftakt fĂŒr einen dezentralen
Aufbruch und als reines Arbeitswochenende fĂŒr wirklich Aktive sieht sich der âKongress
fĂŒr neue demokratische Strukturenâ, der vom 3.- bis 5. Oktober in der
Stadthalle Apolda stattfindet. Die Themen betreffen u.a. konkrete Gestaltung einer Politikerhaftung und das Veto-Recht fĂŒr BĂŒrger. Besonders geht es auch darum, wie solche Ideen in den nĂ€chsten Jahren umgesetzt
werden sollen.
WABEO ist Mitveranstalter, weil
keine demokratische Initiative in den nĂ€chsten Jahren genĂŒgend Stimmen und
Macht bekommen wird, wenn wir nicht die Wahlen und Abstimmungen genauestens
beobachten und die Korrektheit der Ergebnisse durch unsere Anwesenheit
sicherstellen. Der Kongress stellt durch das "systemische Konsensieren" sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Augenhöhe einbringen. Entschieden wird dabei nicht durch Mehrheiten fĂŒr, sondern durch das messen von WiderstĂ€nden gegen einen Vorschlag.
Hier geht es zur Website mit weiteren Informationen und dem Anmeldeformular. |
Wahlpannen bei den Kommunalwahlen in NRW Fehlende
Stimmzettel in Bielefeld-Ubbedissen In einem Wahllokal im Stadtteil Ubbedissen sind
versehentlich an 65 WĂ€hlern ein Stimmzettel zu wenig ausgeteilt worden: Der
Zettel fĂŒr die Wahl des OberbĂŒrgermeisters. Die Wahlleitung reagierte gemÀà §
39 Kommunalwahlordnung NRW mit einer pragmatischen Lösung: Die betroffenen
WĂ€hler "suchen wir nun einzeln mit einer verschlossenen Wahlurne zu Hause auf
und geben ihnen dort die Möglichkeit, die Stimme noch abzugeben".
Vertauschte
Stimmzettel in MĂŒnster In MĂŒnster
sind im Stimmbezirk 131 (ElsĂ€sser StraĂe), der zum Wahlbezirk 13 (DĂŒesberg)
gehört, sind falsche Stimmzettel fĂŒr die Wahl zum Rat der Stadt ausgegeben worden.
Nach bisherigem Kenntnisstand der Wahlleitung haben 18 Personen mit einem
falsch ausgehĂ€ndigten Stimmzettel gewĂ€hlt, der fĂŒr einen anderen Wahlbezirk
bestimmt war. Der Wahlausschuss der Stadt MĂŒnster hat am 18. September ĂŒber die
wahlrechtlichen Konsequenzen entschieden. Vermutlich fand die Entscheidung ohne Ăffentlichkeit statt,
da keine Informationen vorlagen, wann und wo der Ausschuss tagte. Nachwahl
in Remscheid-Kremenholl nach Todesfall Im Wahlbezirk Kremenholl (Wahlbezirk
106) ist ein Bewerber verstorben. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat die
Wahlleiterin der Stadt Remscheid fĂŒr diesen Wahlbezirk die Wahl des Rates und
der Bezirksvertretung abgesagt. Die Bezirksregierung DĂŒsseldorf hat den 28.
September 2025 als Termin fĂŒr die Nachwahl festgelegt. Bereits abgegebene
Briefwahlstimmen fĂŒr die Rats- und Bezirksvertretungswahl wurden ungĂŒltig und
mussten neu ausgestellt werden. Die Wahl des OberbĂŒrgermeisters war davon nicht
betroffen.Fazit:
Es lĂ€sst sich jetzt schon voraussagen, dass alle âPannenâ, die zu einem
konkreten Ausschluss der Ăffentlichkeit (Wahlbeobachtung) gefĂŒhrt haben, ohne Folgen
bleiben werden. Grund hierfĂŒr ist, dass wir als Organisation WABEO es noch nicht geschafft
haben, uns als Wahlbeobachter-Gruppe fĂŒr Kommunalwahlen zu organisieren, wĂ€hrend gleichzeitig die Wahlbeobachtung durch Einzelpersonen die nötige Mandatsrelevanz nicht erreichen kann.
Als letztes noch ein WABEO-Kommentar zu zahllosen Videos von ânormalen BĂŒrgernâ,
die ihre Zweifel an Wahlen ausdrĂŒcken und nun als Wahlbeobachter beobachtet
haben, dass â so ihre Videobotschaft â die Wahlen gefĂ€lscht wurden. Oft endet das Video mit dem Statement, dass es sich deshalb gar nicht mehr lohnt wĂ€hlen zu
gehen. Die Botschaft lautet: âDu bist unzufrieden mit den
etablierten Parteien? Wahlen werden aber sowieso gefÀlscht, also bleibe am Wahltag zu Hause auf dem Sofa."
WABEO haben wir gegrĂŒndet, weil genau das Gegenteil richtig ist: Wir lassen uns
unsere Stimmen von niemandem klauen! Wir hoffen nicht auf die Polizei, sondern
stehen zusammen am Wahltag im Wahllokal zur Kontrolle. Und wenn was schief lĂ€uft, dann stehen wird danach vor Gericht fĂŒr die Demokratie ein. Deshalb organisieren wir uns als gerichtsfest und
flÀchendeckend. Das hilft! |