Newsletter KW 38 

Hallo!

Wahlen - wie geht das?

Ab heute starten wir im Newsletter die Serie „ABC des Wahlbeobachters“ mit grundsĂ€tzlichen Informationen zur Vorbereitung der fĂŒnf Landtagswahlen 2026.

Außerdem: Spannende Veranstaltung 3.-5.10.25 und Wahlpannen bei den Kommunalwahlen in NRW

Das ABC der Wahlbeobachtung

Jedes der 5 BundeslĂ€nder, die 2026 wĂ€hlen, verfĂŒgt ĂŒber ein eigenes Wahlgesetz und eine dazugehörige Wahlordnung. Dies ist dem Prinzip des Föderalismus geschuldet. Dennoch lassen sich vergleichbare GrundzĂŒge in den gesetzlichen Vorschriften finden. Die wollen wir in den kommenden Wochen beleuchten, um uns auf die nĂ€chsten gemeinsamen, verifizierten Wahlbeobachtungen vorzubereiten.

Erststimme, Zweitstimme - wer steht zur Wahl:

Mit der Wahlrechtsreform von 2022 wurde in Baden-WĂŒrttemberg auch das Zwei-Stimmen-System eingefĂŒhrt. Es kommt bei der Landtagswahl 2026 erstmalig zur Anwendung. Somit gilt dieser Grundsatz in alle fĂŒnf LĂ€nder gleich:

Erststimme (Kreiswahlvorschlag): Die Erststimme wird fĂŒr einen Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis abgegeben. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhĂ€lt, zieht direkt in den Landtag ein (Direktmandat). Die KreiswahlvorschlĂ€ge können Einzelbewerber und/oder Vertreter von Parteien sein.

Zweitstimme (Landesliste): Mit der Zweitstimme wĂ€hlt man eine Partei, die eine eigene Landesliste aufgestellt hat. Die Liste der wĂ€hlbaren Parteien gilt fĂŒr das gesamte Bundesland. Diese Stimme entscheidet ĂŒber die Gesamtverteilung der Sitze im Landtag nach dem VerhĂ€ltniswahlrecht.

3.-5. Oktober - Kongress in Apolda

Als Auftakt fĂŒr einen dezentralen Aufbruch und als reines Arbeitswochenende fĂŒr wirklich Aktive sieht sich der „Kongress fĂŒr neue demokratische Strukturen“, der vom 3.- bis 5. Oktober in der Stadthalle Apolda stattfindet. Die Themen betreffen u.a.  konkrete Gestaltung einer Politikerhaftung und das Veto-Recht fĂŒr BĂŒrger. Besonders geht es auch darum, wie solche Ideen in den nĂ€chsten Jahren umgesetzt werden sollen. 

WABEO ist Mitveranstalter, weil keine demokratische Initiative in den nĂ€chsten Jahren genĂŒgend Stimmen und Macht bekommen wird, wenn wir nicht die Wahlen und Abstimmungen genauestens beobachten und die Korrektheit der Ergebnisse durch unsere Anwesenheit sicherstellen.

Der Kongress stellt durch das "systemische Konsensieren" sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Augenhöhe einbringen. Entschieden wird dabei nicht durch Mehrheiten fĂŒr, sondern durch das messen von WiderstĂ€nden gegen einen Vorschlag.

Hier geht es zur Website mit weiteren Informationen und dem Anmeldeformular.

Wahlpannen bei den Kommunalwahlen in NRW

      Fehlende Stimmzettel in Bielefeld-Ubbedissen In einem Wahllokal im Stadtteil Ubbedissen sind versehentlich an 65 WĂ€hlern ein Stimmzettel zu wenig ausgeteilt worden: Der Zettel fĂŒr die Wahl des OberbĂŒrgermeisters. Die Wahlleitung reagierte gemĂ€ĂŸ § 39 Kommunalwahlordnung NRW mit einer pragmatischen Lösung: Die betroffenen WĂ€hler "suchen wir nun einzeln mit einer verschlossenen Wahlurne zu Hause auf und geben ihnen dort die Möglichkeit, die Stimme noch abzugeben".

Vertauschte Stimmzettel in MĂŒnster In MĂŒnster sind im Stimmbezirk 131 (ElsĂ€sser Straße), der zum Wahlbezirk 13 (DĂŒesberg) gehört, sind falsche Stimmzettel fĂŒr die Wahl zum Rat der Stadt ausgegeben worden. Nach bisherigem Kenntnisstand der Wahlleitung haben 18 Personen mit einem falsch ausgehĂ€ndigten Stimmzettel gewĂ€hlt, der fĂŒr einen anderen Wahlbezirk bestimmt war. Der Wahlausschuss der Stadt MĂŒnster hat am 18. September ĂŒber die wahlrechtlichen Konsequenzen entschieden. Vermutlich fand die Entscheidung ohne Öffentlichkeit statt, da keine Informationen vorlagen, wann und wo der Ausschuss tagte.

Nachwahl in Remscheid-Kremenholl nach Todesfall Im Wahlbezirk Kremenholl (Wahlbezirk 106) ist ein Bewerber verstorben. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat die Wahlleiterin der Stadt Remscheid fĂŒr diesen Wahlbezirk die Wahl des Rates und der Bezirksvertretung abgesagt. Die Bezirksregierung DĂŒsseldorf hat den 28. September 2025 als Termin fĂŒr die Nachwahl festgelegt. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen fĂŒr die Rats- und Bezirksvertretungswahl wurden ungĂŒltig und mussten neu ausgestellt werden. Die Wahl des OberbĂŒrgermeisters war davon nicht betroffen.

Fazit: Es lĂ€sst sich jetzt schon voraussagen, dass alle „Pannen“, die zu einem konkreten Ausschluss der Öffentlichkeit (Wahlbeobachtung) gefĂŒhrt haben, ohne Folgen bleiben werden. Grund hierfĂŒr ist, dass wir als Organisation WABEO es noch nicht geschafft haben, uns als Wahlbeobachter-Gruppe fĂŒr Kommunalwahlen zu organisieren, wĂ€hrend gleichzeitig die Wahlbeobachtung durch Einzelpersonen die nötige Mandatsrelevanz nicht erreichen kann.

Als letztes noch ein WABEO-Kommentar zu zahllosen Videos von „normalen BĂŒrgern“, die ihre Zweifel an Wahlen ausdrĂŒcken und nun als Wahlbeobachter beobachtet haben, dass – so ihre Videobotschaft – die Wahlen gefĂ€lscht wurden. Oft endet das Video mit dem Statement, dass es sich deshalb gar nicht mehr lohnt wĂ€hlen zu gehen. Die Botschaft lautet: „Du bist unzufrieden mit den etablierten Parteien? Wahlen werden aber sowieso gefĂ€lscht, also bleibe am Wahltag zu Hause auf dem Sofa."


WABEO haben wir gegrĂŒndet, weil genau das Gegenteil richtig ist: Wir lassen uns unsere Stimmen von niemandem klauen! Wir hoffen nicht auf die Polizei, sondern stehen zusammen am Wahltag im Wahllokal zur Kontrolle. Und wenn was schief lĂ€uft, dann stehen wird danach vor Gericht fĂŒr die Demokratie ein. Deshalb organisieren wir uns als gerichtsfest und flĂ€chendeckend. Das hilft!

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

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