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Newsletter KW 41
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Hallo!
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Konsens statt Mehrheit
Wir berichten heute vom Kongress in Apolda, die neue WABEO-Website, mögliche Neuauszählungen der Bundestagswahl 2925 und führen das ABC der Wahlbeobachtung fort |
Bericht von Apolda
Vom 3. - 5.Oktober 2025 fand in Apolda (Thüringen) der Kongress für neue demokratische Spielregeln statt. Es trafen sich Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, um gemeinsam Verantwortung für die gesellschaftliche und politische Entwicklung in Deutschland zu übernehmen. Das Besondere bei diesem Kongress: Es gab im Vorwege keine Rednerliste, sondern jeder Teilnehmer konnte ans Mikrophon treten. Im Anschluss wurden alle Punkte gemeinsam konsensiert. Anstatt eigene Ideen durchzusetzen, wurde ein gemeinsames Thema gefunden, welches vereint weiter verfolgt wird.
Video von kla.tv
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WABEO-Website mit neuen Funktionen
Drei neue Funktionen haben wir hinzugefügt: Erstens haben wir die Verifizierung von der Bestellung eines WABEO-Sets abgekoppelt, weil bereits verifizierte WABEOs für die kommenden Wahlen nur neue WABEO-Sets, aber keine Verifizierung mehr brauchen. Auf der Website kann man sich deshalb jetzt nur noch verifizieren. Die WABEO-Sets können sich Verifizierte in ihren Status (neu Mein Benutzerkonto) bestellen. Zweitens gibt es die WABEO-Sets jetzt für jede Wahl einzeln. Um eins zu bestellen, brauchst Du nur einen Wahlkreis auszusuchen, in dem Du beobachten willst. Die Reservierung des Wahlbezirks haben wir auch abgekoppelt. Der wird nur im Benutzerkonto erfasst. Drittens gibt es jetzt Login und Passwort um ins benutzerkonto zu gelangen. Wenn Du Dich das nächste Mal einloggen willst oder beim ersten Mal, wirst Du aufgefordert es zu setzen. Wir wollen mit der seperaten Verifizierung auch eine Tür zu einem Netzwerk öffnen, das im virtuellen Raum demokratische Entscheidungen auf der Grundlage 1 Stimme = 1 Mensch garantiert, ohne Fake-Accounts, Bots oder staatliche IDs. Es gibt auch schon eine erste Partnerorganisation, die allen verifizierten WABEOs die Möglichkeit gibt, sich mit dem neu gesetzten WABEO-Login und Passwort auf ihrer Seite als "verifiziert" anzumelden. Dabei tauschen wir keine Daten aus, sondern bestätigen der Partnerorganisation nur auf Anfrage, also wenn Du dort Deine Daten eingibst, ob Du bei WABEO verifiziert bist. Wir speichern während des Vorgangs keine Log-in-Daten. Mehr dazu auf der Website
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Bundestagswahl 2025 Zusammenarbeit für Nachzählung
Die AfD unterstützt BSW-Forderung nach Neuauszählung. Diese Zusammenarbeit konservativer und linker Kräfte könnte juristischen Sprengstoff bergen. Sobald der Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche bearbeitet, wird die Frage nicht nur sein, ob das BSW in den Bundestag einzieht, sondern auch in welcher Stärke BSW und AfD vertreten sein werden. Der WABEO-Einspruch wurde von 1.568 Wahlberechtigten dokumentiert und hat 813 konkrete Wahlrechtsverstöße in 300 Wahlbezirken festgestellt. Der WABEO-Einspruch fordert die Ungültigkeitserklärung aller betroffenen Wahlbezirke nach § 2 Wahlprüfungsgesetz. Bei bewiesenen Verstößen gegen BWO und BWG muss in diesen Bezirken (Wahllokalen) neu gewählt werden. Würde die Wahl in diesen Bezirken für ungültig erklärt, könnten aber auch noch einige Direktmandate purzeln und sich die Zusammensetzung zusätzlich verändern. Besonders brisant: Im Berliner Briefwahl-Center Messehalle 2.1 (Jafféstraße) wurden 90 Wahlbezirke ausgezählt. Dokumentiert ist, dass Wahlbeobachter dort von "zwei Offiziellen in Privatklamotten" eingeschüchtert und behindert wurden. Dies war leider kein Einzelfall. Sollte durch die Unterstützung der AfD die Forderung des BSW eine Neuauszählung erfolgen, würde das Argument der Mandatsrelevanz im WABEO-Einspruch wegfallen. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Abgeordneten diese berechenbarere und damit kleinere Übel wählen werden. Sie würden damit weitere Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages verhindern.
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Das ABC der Wahlbeobachtung - Teil 2
Jedes der 5 Bundesländer, die 2026 wählen, verfügt über ein eigenes Wahlgesetz und eine dazugehörige Wahlordnung. Dies ist dem Prinzip des Föderalismus geschuldet. Dennoch lassen sich vergleichbare Grundzüge in den gesetzlichen Vorschriften finden. WABEO stellt hier die wesentlichen Informationen bereit. Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung Das Wählerverzeichnis oder die Wählerliste, je nach Bundesland, wird für jeden Stimm-, bzw. Wahlbezirk erstellt und enthält alle in diesem Bezirk wahlberechtigten Personen. Es liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung aus. Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, die folgende Angaben enthält: - Name und Anschrift des Wahlberechtigten
- Wahlkreis, Adresse des Wahllokal und Angabe des Raums für den entsprechenden Wahlbezirk
- Wahlzeit (in der Regel 8:00 bis 18:00 Uhr)
- Hinweise zur Briefwahl
- Belehrung über das Wahlverfahren
Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses kann jederzeit und bis zum 13. Tag vor der Wahl Einspruch eingelegt werden. Das ist wichtig, wenn man zum Beispiel keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.
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Nach der Wahl ist vor der Wahl!
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