ABC der Wahlbeobachtung – Teil 7.1 Jedes der fünf Bundesländer, die 2026 wählen, verfügt über ein eigenes Wahlgesetz und eine dazugehörige Wahlordnung. Das ist dem Prinzip des Föderalismus geschuldet. Die gesetzlichen Vorschriften weisen zwar vergleichbare Grundzüge auf, doch jedes Bundesland hat eigene Besonderheiten. Die Auszählung der Briefwahl - alles, was vor 18:00 Uhr passiert Zusammentreten des Briefwahlvorstandes (grundsätzlich ab morgens möglich; in großen Städten i.d.R. ab 14:00 und in kleinen eher erst ab 16:00 Uhr) Mindestbesetzung für Arbeiten vor 18:00 Uhr Für die Prüfung der Wahlscheine vor 18:00 Uhr genügen mindestens 3 Mitglieder: der Briefwahlvorsteher oder sein Stellvertreter, der Schriftführer oder sein Stellvertreter und mindestens ein Beisitzer. Diese reduzierte Besetzung ist erlaubt, weil noch keine Stimmzettel geöffnet werden und somit das Wahlgeheimnis nicht gefährdet ist. Arbeitsschritte vor 18:00 Uhr 1. Transport und Aufbewahrung der Wahlunterlagen Sichere Verbringung der Wahlbriefe Die Wahlbriefe müssen in verschlossenen Behältnissen wie versiegelten Urnen oder verschlossenen Kisten zum Auszählungsraum gebracht werden. Dies verhindert, dass unterwegs Wahlbriefe verloren gehen oder hinzugefügt werden könnten - jede Manipulation würde sofort auffallen. Dokumentation der Übergabe Der Briefwahlvorstand muss genau dokumentieren, wie viele Wahlbriefe übergeben wurden und von wem sie kamen. Diese lückenlose Dokumentationskette ist wichtig, damit später nachvollzogen werden kann, dass alle eingegangenen Wahlbriefe auch tatsächlich geprüft wurden. |