Sonderrundbrief Wahlprügungsverfahren |

Liebe WABEOs,

Meilenstein erreicht

Gegenäußerung im Wahlprüfungsverfahren eingereicht / Analyse der Äußerungen von 15 Landeswahlleitern /  WABEO-Arbeit bestätigt sich

WABEO-Sets und Verifizierung jetzt getrennt

Liebe Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter,

wir möchten Euch über einen wichtigen Meilenstein in unserem Wahlprüfungsverfahren informieren: Die Gegenäußerung zu den Stellungnahmen von 15 Landeswahlleitungen wurde fristgerecht beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

Was ist passiert?

Nachdem wir im April 2025 unseren Wahleinspruch eingelegt hatten, hatte der Wahlprüfungsausschuss im September 2025 die Landeswahlleitungen (LWL) aller betroffenen Bundesländer aufgefordert, zu unseren dokumentierten Verstößen Stellung zu nehmen. Bis auf die LWL des Saarlandes haben alle LWL geantwortet. Ihre Stellungnahmen wurden uns im Januar 2026 zur Kenntnis gegeben, verbunden mit der Möglichkeit zur Gegenäußerung.

Eure Arbeit hat sich bestätigt

Zur Erinnerung: Am Wahlabend und in den Tagen danach sind über 2.200 Rückmeldungen von Euch eingegangen, per Post oder über die WABEO-App. Davon waren 1.568 Wahlbezirke gerichtsfest verwertbar. In 300 dieser Wahlbezirke habt Ihr insgesamt 800 Verstöße gegen Wahlnormen dokumentiert, die Grundlage unseres Wahleinspruchs wurden.

Die Landeswahlleiter haben diese in ihren Stellungnahmen nach Sachverhalten geordnet und dabei 411 Einzelbeanstandungen gebildet, weil ein und derselbe Sachverhalt gegen mehrere Normen gleichzeitig verstoßen kann. Die Zahl der Normverstöße ist dadurch nicht kleiner geworden, nur die Zählung ist eine andere. Unsere Auswertung folgt dieser sachverhaltsbezogenen Einteilung in sechs Kategorien.

Wir haben nun jede einzelne Beanstandung anhand der behördlichen Stellungnahmen systematisch ausgewertet. Das Ergebnis bestätigt die Qualität Eurer Beobachtungsarbeit:

In 147 Fällen haben die Behörden den von Euch dokumentierten Sachverhalt ausdrücklich bestätigt. In weiteren 74 Fällen sind die Stellungnahmen auf Eure Beanstandungen überhaupt nicht eingegangen. Juristisch gilt der Sachverhalt damit als unwidersprochen. In keinem einzigen Fall wurde der Einspruch substantiell widerlegt.

Insgesamt halten wir 395 Beanstandungen in 282 Wahlbezirken aufrecht. Lediglich in 16 Fällen haben die Stellungnahmen uns überzeugt, dass kein Verstoß vorlag. Diese Fälle verfolgen wir nicht weiter. In den betroffenen 282 Wahlbezirken wurden mindestens 191.528 Stimmen abgegeben. Das ist das 20-Fache der 9.529 Stimmen, die dem BSW zur Überwindung der 5%-Hürde fehlten.

Was steht in der Gegenäußerung?

Die Gegenäußerung umfasst sechs Teile:
Sie behandelt zunächst die Frage, warum die akustische Verständlichkeit bei der Ergebnisbekanntgabe ein rechtlich zwingendes Erfordernis ist. Wäre das nicht notwendig für eine mündliche Verkündung, würde auch formales Lippenbewegen ausreichen.  

Sodann wird begründet, warum auch die Schnellmeldung nach § 71 BWO der öffentlichen Nachvollziehbarkeit unterliegen muss. Denn die Wahlvorstandsmitglieder unterschreiben anschließend eine Niederschrift, in der sie die korrekte Übermittlung bezeugen. Wer aber einen Vorgang bezeugt, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, schafft keinen Beweis, sondern riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

Ein eigener Abschnitt widmet sich den Verstößen der übergeordneten Wahlorgane. Besonders schwerwiegend: Der stellvertretende Landeswahlleiter Bayern hat bereits am 2. Januar 2025, also fast zwei Monate vor der Wahl, per Rundschreiben an sämtliche Kreiswahlleiter im Freistaat die Behinderung der organisierten Wahlbeobachtung koordiniert. In dem Schreiben hieß es, die Bundeswahlleiterin werde „dem Begehren nach einer Zusammenarbeit nicht entsprechen" und die „Geschäftspraktiken des Vereins" seien „geeignet, Täuschungen und Irrtümer hinsichtlich des Prozesses der Wahlbeobachtung hervorzurufen." Dieses Schreiben wurde über die Kreiswahlleiter an sämtliche Gemeinden in Bayern weitergeleitet. Der Vorgang betrifft über 18.000 Wahlbezirke und ist durch die eigene Stellungnahme des LWL Bayern im Verfahren urkundlich belegt.

Es folgen die systematische Würdigung der Stellungnahmen nach Fallgruppen, die statistische Auswertung und schließlich die Darlegung der Mandatsrelevanz. 

Der zentrale juristische Punkt: Die Wahlbehörden argumentieren, die Verstöße seien nicht mandatsrelevant, weil die Nachprüfung keine Fehler ergeben habe. Wir weisen dies als Zirkelschluss zurück. Die verletzten Vorschriften sollten gerade die öffentliche Kontrolle sicherstellen. Wer diese Kontrolle verhindert oder behindert und dann sagt, es gebe keinen Beweis für Fehler, verlangt genau den Nachweis, den die öffentliche Beobachtung erst hätte erbringen sollen. Oder einfacher gesagt: Wer das Licht ausmacht, kann sich nicht auf die Dunkelheit berufen.

Was haben wir beantragt?

Wir beantragen die Ungültigerklärung der Wahl in sämtlichen bayerischen Wahlkreisen wegen des eigenständigen, durch den Landeswahlleiter selbst belegten Wahlfehlers. Für die 145 Wahlbezirke in anderen Bundesländern, in denen der Sachverhalt bestätigt oder unwidersprochen ist, beantragen wir ebenfalls die Ungültigerklärung

Für weitere 153 Wahlbezirke fordern wir eine eigenständige Sachverhaltsaufklärung durch den Wahlprüfungsausschuss, insbesondere unter Anhörung der von Euch in der Anlage 2 zum Einspruch benannten Zeugen. Darüber hinaus regen wir an, die gesetzlichen Regelungen so zu ändern, dass Verstöße gegen das Öffentlichkeitsprinzip künftig Konsequenzen haben.

Wie geht es weiter?

Die Gegenäußerung liegt nun dem Wahlprüfungsausschuss vor. Dieser wird über den Einspruch beraten und eine Empfehlung an den Bundestag aussprechen. Lehnt der Bundestag ab, steht uns der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Die Gegenäußerung (ohne Anlagen) findet Ihr HIER auf der Website.

Wir danken jedem Einzelnen von Euch. Ohne Eure sorgfältige Beobachtungsarbeit am Wahlabend wäre dieses Verfahren nicht möglich.

Herzliche Grüße,
Euer WABEO-Team

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Bitte teile unseren Rundbrief mit deinen Freunden und Bekannten, damit sie sich registrieren können - auch für die Landtagswahlen ist das relevant!

Dein WABEO-Team

Lade jemanden ein, auch WABEO zu werden:

WABEO werden

WABEO - flächendeckende, gerichtsfeste Wahlbeobachtung

Website Kontakt Datenschutz

Du erhältst diese E-Mail, weil du dich für den WABEO-Newsletter angemeldet hast.
Newsletter abbestellen

© 2025 WABEO. Alle Rechte vorbehalten.