Newsletter KW 42/26 |

Liebe WABEOs,

Auf dem Weg nach Karlsruhe

Themen in diesem Rundbrief:
Abweisung unseres Einspruchs |  Wer rechnet richtig? Berlin unter der Lupe |  Wiederaufnahme: A-B-C der Wahlbeobachtung

Auf dem Weg nach Karlsruhe

Wie vom Wahlprüfungsausschuss (WPA) empfohlen, hat der Bundestag unseren Wahleinspruch zur Bundestagswahl abgewiesen. Mittlerweile liegt die Ablehnung auch schriftlich vor.  Als Beschwerdeführer waren vom WPA nur Stephanie Tsomakaeva und RA Ralf Ludwig anerkannt worden. Die beiden werden deshalb auch unser Anliegen in Karlsruhe vertreten. Beide sitzen bereits am Schriftsatz für den Gang vor das Verfassungsgericht.

Während der WPA "nur" prüft, ob die Zusammensetzung des Bundestags korrekt ist, dient die Überprüfung durch das Verfassungsgericht auch dazu, grundsätzliche Rechtsverstöße zu rügen. Die Mandatsrelevanz, die bei der Beschwerdeführung vor dem WPA die Hauptrolle spielt, ist beim Verfassungsgericht nicht mehr ganz so entscheidend. Die Frist für die Einreichung unseres Anliegens in Karlsruhe endet am 21. November 2026.

Alle WABEO-Zeugenaussagen, die schon beim Einspruch vor dem WPA dabei waren, werden auch im Schriftsatz für Karlsruhe aufgenommen.

Die schriftliche Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses findest Du hier auf Seite 618 (oder Suche nach -Az WP951/25-).

Die ganze Geschichte des Einspruches kannst Du hier nachverfolgen.

Berlin - richtig gerechnet?

In der Berliner Zeitung und im Kontrafunk bemängelt der Gründer und Vorsitzende der Good Governence Gewerkschaft GGG, Marcel Luthe, die Berechnung der Sitzverteilung des Berliner Abgeordnetenhauses. Luthe hatte bereits bei den letzten Wahlen in Berlin erfolgreich Einspruch eingelegt, was zu Neuwahlen führte.

Auch WABEO hat sich mit der Berechnung des Berliner Parlaments beschäftigt. Den Beitrag findest Du hier

Das ABC der Wahlbeoachtung - Teil 7.2 

      Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Wahlgesetz und eine dazugehörige Wahlordnung. Dies ist dem Prinzip des Föderalismus geschuldet. Die folgenden Regeln gelten für Baden-Württemberg.

Die Auszählung der Briefwahl - was vor 18:00 Uhr passiert

2. Öffnung der Wahlbriefe

a) Entnahme der Wahlscheine
Jeder rote Wahlbrief wird einzeln geöffnet und der darin befindliche Wahlschein wird entnommen. Der Wahlschein ist das wichtigste Dokument, denn ohne gültigen Wahlschein darf die Stimme nicht gezählt werden - er ist sozusagen die "Eintrittskarte" zur Briefwahl.

b) Trennung von den (blauen) Stimmzettelumschlägen
Der (blaue) Stimmzettelumschlag wird vom Wahlschein getrennt, aber noch nicht geöffnet. Diese Trennung ist wichtig, damit später beim Öffnen der Stimmzettel nicht mehr nachvollzogen werden kann, welcher Stimmzettel zu welchem Wähler gehört - so bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Bitte teile unseren Rundbrief mit deinen Freunden und Bekannten, damit sie sich registrieren können - auch für die Landtagswahlen ist das relevant!

Dein WABEO-Team

Lade jemanden ein, auch WABEO zu werden:

WABEO werden

WABEO - flächendeckende, gerichtsfeste Wahlbeobachtung

Website Kontakt Datenschutz

Du erhältst diese E-Mail, weil du dich für den WABEO-Newsletter angemeldet hast.
Newsletter abbestellen

© 2025 WABEO. Alle Rechte vorbehalten.